Positives Urteil für den Naturschutz

25. Juli 2023

Bundesverwaltungsgericht gibt BUND-Klage gegen § 13b BauGB statt

Am 18. Juli gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Klage des BUND-Landesverbandes Baden-Württemberg statt. Der Umweltverband klagte gegen einen Bebauungsplan in Gaiberg bei Heidelberg. Dieser wurde vom Gericht wegen der Europarechtswidrigkeit des Paragraphen 13b Baugesetzbuch (BauGB) für unwirksam erklärt - mit bundesweiten Auswirkungen. Mit diesem Urteil können nun auch Wohnbauprojekte außerhalb des Siedlungsbereichs in Leipzig ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsmaßnahmen verhindert werden.

Paragraph 13b BauGB ermöglichte, Bebauungspläne für Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Das bedeutet, dass für diese Wohnbaugebiete keine Umweltprüfung durchgeführt werden musste. „Doch gerade im Außenbereich außerhalb des Siedlungsgebiets gelten Flächen wegen höherer Artenvielfalt und naturnäheren Lebensraum grundsätzlich als ökologisch wertvoller. Die Vorschrift sollte dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenwirken, ermöglichte aber lediglich eine unkontrollierte Entwicklung von Ein- und Zweifamilienhäusern in Ortsrandlagen zulasten von Umwelt und Natur", erläutert Melanie Lorenz, stellvertretende Vorsitzende des BUND Leipzig und Sprecherin des Arbeitskreises Umweltrecht.

Nun darf Paragraph 13b BauGB wegen des Vorrangs des Europarechts nicht mehr angewendet werden. Denn die europäische Richtlinie über die Strategische Umweltprüfung sieht wesentlich strengere Verfahrensanforderungen zur Einbeziehung der Umweltauswirkungen vor. Damit hat das Urteil bundesweit auch für andere Bebauungspläne, die auf Paragraph 13b Satz 1 BauGB beruhen, Auswirkungen. Diese sind, wenn sie innerhalb der Frist des Paragraphs 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gerügt werden, unwirksam. Zumindest darf eine Umweltprüfung nachgefordert werden und erhebliche Umweltauswirkungen müssen in der Bauplanung nunmehr berücksichtigt werden.

Im Fall Gaiberg handelte es sich um eine Streuobstwiese, die in Folge des Paragraphen 13b Satz 1 BauGB zerstört wurde. „Um solche naturschutzfachlich wertvollen Gebiete zu erhalten, ist die Entscheidung ein voller Erfolg. Wir als BUND Leipzig prüfen nun auch im Stadtgebiet Leipzig, welche aktuellen Bebauungspläne auf Paragraph 13b Baugesetzbuch beruhen und gegebenenfalls einer Neubetrachtung wegen erheblicher Umweltauswirkungen bedürfen", schließt Lorenz ab.

 

Weiterführende Informationen:

https://www.bund-bawue.de/service/pressemitteilungen/detail/news/bund-klage-stoppt-flaechenfrass-bundesverwaltungsgericht-gibt-klage-gegen-13-b-baugb-statt/

https://www.bverwg.de/pm/2023/59

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